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   BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80   

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BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80 (https://dejure.org/1980,2918)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80 (https://dejure.org/1980,2918)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - BReg. 2 Z 39/80 (https://dejure.org/1980,2918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1981, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80
    Dies ist anzunehmen, wenn die Vollmacht entweder unwiderruflich ist oder zwar widerruflich ist, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrags, die Vollmacht mithin den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag lediglich verdeckt (BGH NJW 1979, 2306 f., DNotZ 1966, 92 ff., jew. m. weit. Rspr.- Nachw.; KEHE § 20 Rdnr. 89; Haegele Rdnr. 1951; MünchKomm. § 167 Rdnrn. 19 ff., § 313 Rdnr. 42; Staudinger BGB 12. Aufl. § 313 Rdnrn. 114 ff.; BGB - RGRK 12. Aufl. § 167 Rdnr. 5, § 313 Rdnrn. 54 ff.; Soergel BGB 11. Aufl. § 167 Rdnr. 9; Palandt BGB 39. Aufl. § 313 Anm. 6 b, c, jew. m. Nachw.; vgl. auch BayObLGZ 1954, 225 /234).

    Anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1979, 2306 zugrunde liegenden Fall ist mithin eine Beschränkung auf die beiden hier infrage stehenden Grundstücke von vornherein nicht gegeben.

    aaO); sie ist vielmehr auch in einem solchen Fall - je nach Lage sich hieraus aufgrund des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses eine tatsächliche Bindung des Vollmachtgebers an die Vollmacht ergibt, was bei dem bloßen Entschluß, die Vollmacht nicht zu widerrufen, pocht nicht der Fall ist (BGH NJW 1979, 2306 /2307).

    Daß die Beteiligte tatsächlich von ihrer Widerrufsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist - wie bereits ausgeführt - nicht entscheidend (vgl. BGH NJW 1979, 2306 /2307).

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80
    c) Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist vom Prozeßgericht unter Ausschöpfung aller Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten jeweils im Einzelfall-festzustellen (BGH WM 1965, 1006 / 1007 f.; MünchKomm. § 167 Rdnr. 25).

    Allerdings ist auch bei einer solchen Generalvollmacht unter den oben genannten Voraussetzungen die Annahme einer Formbedürftigkeit im Einzelfall nicht ausgeschlossen (BGH WM 1965, 1006 /1007 f.).

    Insbesondere läßt sich ihnen nicht entnehmen, daß die Beteiligte zu 1) aus tatsächlichen (Gesundheitszustand, Gebrauchmachen von der Vollmacht am Tag nach ihrer Erteilung o.ä.) oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage wäre, die erteilte Vollmacht zu widerrufen; bloße Zweckmäßigkeitsgründe (etwa um den Gang zum Notar zur Beurkundung zu ersparen) reichen für solche Annahme nicht aus (BGH WM 1965, 1006/1007).

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79

    Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80
    In jener Entscheidung hat der Senat allerdings offengelassen, ob dies auch dann gelte, wenn die umgrenzte Fläche rund BGH, Urteil vom 13.6.1980 - V ZR 119/79- 11/2 mal so groß wie die bezifferte ist.
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80
    Im Grundbuchverkehr, der klare und ausdrückliche Erklärungen und Unterlagen fordert, sind mithin über den Urkundeninhalt hinausgehende Ermittlungen, z.B. über die Vorstellungen, Absichten und Bindungen der Beteiligten, nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1974, 112 /115; Noack F -)fleger 1972, 93/94).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 2 Z 35/74
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80
    Das Grundbuchamt kann zwar sodann im Wege der Zwischenverfügung dem Antragsteller aufgeben, noch fehlende Unterlagen beizubringen, gegebenenfalls auch bestehende Zweifel auszuräumen, falls hierzu die vorgelegten Unterlagen hinreichenden Anlaß geben ( BayObLGZ 1974, 336 /339 f.; KEHE Einl. C 57 m. Nachw.).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Die für den Nachweis der Vertretungsmacht einzuhaltende Form des § 29 GBO (vgl. BayObLG, MittBayNot 1980, 152; KG, OLGZ 1985, 184, 185; Demharter, aaO, § 19 Rn. 77) ist gewahrt.
  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    Im Grundbuchverkehr, der klare und ausdrückliche Erklärungen und Unterlagen fordert, sind mithin über den Urkundeninhalt hinausgehende Ermittlungen, z. B. über die Vorstellungen, Absichten und Bindungen der Beteiligten, nicht möglich (BayObLG DNotZ 1981, 567/568 f.; Keller/Munzig Grundbuchrecht 7. Aufl. Teil 1 § 3 E Rn. 55).

    (3) Mit der notariellen Beurkundung des bedingten Übertragungsanspruchs und der diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen ist auch das Formerfordernis erfüllt, das gemäß § 311b Abs. 1 BGB zur Wirksamkeit eines Kausalgeschäfts einzuhalten ist, mit dem die Widerruflichkeit der Vollmacht zur Übertragung eines Miteigentumsanteils an Grundbesitz ausgeschlossen werden soll (vgl. BayObLG DNotZ 1981, 567; NJW-RR 1996, 848/849; Demharter § 19 Rn. 78 und 83; Reetz in Hügel/BeckOK Vertretungsmacht Rn. 29).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Da die Beteiligte zu 2) die Bewilligung aber nicht selbst, erklärt hat, bedarf die Vollmacht der für sie handelnden Beteiligten zu 1) der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (vgl. BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; HorberGBO 16. Aufl. Anm. 2 B b, Kuntze/ErtilHerrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 20, je zu § 29).

    Ob hiervon im Hinblick auf die Schutz- und Warnfunktion des § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. MünchKomm BGB § 2033 Rdnr. 2) im vorliegenden Fall - im Anschluß an die Rechtsprechung zu § 313 BGB (vgl. MünchKomm. § 167 Rdnrn. 16 ff. m. Nachw.) - deshalb eine Ausnahme zu machen wäre, weil durch die Fassung der Vollmacht, insbesondere durch die Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB , bereits eine der Verfügung selbst entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist (vgl. hierzu KG JFG 15, 205/206; BayObLGZ 1954, 225/234; MünchKomm Rdnr. 22; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 2033; vgl. aber auch BGH Betrieb 1979, 1226 [= DNotZ 1979, 684 ]; BayObLG MittBayNot 1980, 152 f.; jew. m. weit. Nachw.), kann hier auf sich beruhen.

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Dies ist anzunehmen, wenn die Vollmacht entweder unwiderruflich erteilt ist oder zwar widerruflich ist, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages selbst (BGH NJW 1979, 2306; NJW 1985, 730; BayObLG DNotZ 1981, 567; KG OLGZ 1985, 184, 185 f.).
  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Da die Beteiligte zu 2) die Bewilligung aber nicht selbst, erklärt hat, bedarf die Vollmacht der für sie handelnden Beteiligten zu 1) der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (vgl. BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; HorberGBO 16. Aufl. Anm. 2 B b, Kuntze/ErtilHerrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 20, je zu § 29).

    Ob hiervon im Hinblick auf die Schutz- und Warnfunktion des § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. MünchKomm BGB § 2033 Rdnr. 2) im vorliegenden Fall - im Anschluß an die Rechtsprechung zu § 313 BGB (vgl. MünchKomm. § 167 Rdnrn. 16 ff. m. Nachw.) - deshalb eine Ausnahme zu machen wäre, weil durch die Fassung der Vollmacht, insbesondere durch die Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB , bereits eine der Verfügung selbst entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist (vgl. hierzu KG JFG 15, 205/206; BayObLGZ 1954, 225/234; MünchKomm Rdnr. 22; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 2033; vgl. aber auch BGH Betrieb 1979, 1226 [= DNotZ 1979, 684 ]; BayObLG MittBayNot 1980, 152 f.; jew. m. weit. Nachw.), kann hier auf sich beruhen.

  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts

    Zwischenverfügung hinzuwirken ( BGHZ 35, 135 /139 f.; BayObLGZ 1967, 13 /17; 1973, 247/249; 1974, 336/339 f.; BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Einl. C 57; Horber GBO 15. Aufl. Gründz. 7 B vor § 13).

    Vielmehr kann die Zwischenverfügung auch zum Inhalt haben, derartige Zweifel durch Vorlage weiterer geeigneter Unterlagen oder Nachweise für die Eintragungsvoraussetzungen auszuräumen (Bay= ObLGZ 1974, 336/340; BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; KEHE aaO).

  • OLG Naumburg, 03.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Der Grundbuchrechtspfleger darf sich auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Antragsunterlagen sowie des Grundbuchblattes beschränken (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1966, 261; KG Berlin ZIP 2010, 2467; BayObLG DNotZ 1981, 567; Böttcher in Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 48/51 zu Einl. H; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 210).
  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Erkenntnissen hinsichtlich der Unrichtigkeit des

    Der Grundbuchrechtspfleger darf sich auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Antragsunterlagen sowie des Grundbuchblattes beschränken (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1966, 261; KG Berlin ZIP 2010, 2467 ; BayObLG DNotZ 1981, 567; Böttcher in Meikel, GBO , 10. Aufl., Rdn. 48/51 zu Einl. H; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn.210).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Zu weiteren Ermittlungen (im Sinn des § 12 FGG ) ist das Grundbuchamt in einem solchen Verfahren weder berechtigt noch verpflichtet ( BayObLGZ 1971, 2521257 ; 1979, 434/436 f.; BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; 1981, 188/189; Horber Grundz. vor § 13 Anm. 1 b; jew. m. Nachw.).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind zwar - bedingt durch den genannten Bestimmtheitsgrundsatz, das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen (BayObLGZ 1974, 112/114 f. m.Nachw.; 1980, 108/112 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 111 und 1981, 147) und das Fehlen einer Ermittlungspflicht des Grundbuchamts im Eintragungsverfahren (BayObLGZ 1971, 252/257; BayObLG MittBayNot 1980, 152 und 1981, 188; Horber § 1 Anm. 5 G, Grundz. vor § 13 Anm. 1 b; jew.m.Nachw.) Grenzen gesetzt.
  • BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82

    Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines

  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in

  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 104/80

    Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts, hier: Verlängerung einer

  • BayObLG, 29.06.1982 - BReg. 2 Z 46/82

    Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

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